13 Min. LesezeitJuni 2026Martin Frost

ZIM 2026: 630 Mio. € für Ihre Innovation — Vollständiger Leitfaden

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert KMU-FuE mit bis zu 60 % Zuschuss. Neue Richtlinie V5 seit Jan 2025, volldigitaler Antrag. Alles was Sie wissen müssen.

ca. 630 Mio. €

Jahresbudget ZIM 2026

bis 60 % (Kleinunternehmen)

Max. Fördersatz Einzelprojekt

bis 60 % + Boni

Max. Fördersatz Kooperationsprojekt

1. Januar 2025

Neue Richtlinie V5 gilt seit

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das wichtigste Innovationsförderinstrument des Bundes für KMU — technologieoffen, nicht rückzahlbar, mit einem Jahresbudget von rund 630 Mio. €. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Förderrichtlinie V5, die höhere Fördersätze und verbesserte Konditionen bringt. Seit November 2025 ist die Antragstellung vollständig digital über das neue Portal 'Förder-Zentrale Deutschland' möglich.

ZIM fördert echte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in KMU — egal in welcher Branche. Maschinenbau, Software, Medizintechnik, Lebensmitteltechnologie, Cleantech, KI: Alles ist grundsätzlich förderfähig, solange das Vorhaben technisch riskant, neuartig und über den Stand der Technik hinausgehend ist.

2Neue Richtlinie V5 (ab 2025): Was sich geändert hat

Die ZIM-Richtlinie V5 (gültig ab 1. Januar 2025) bringt mehrere wichtige Verbesserungen gegenüber der Vorgängerversion: Erhöhte Fördersätze für Kleinunternehmen (< 50 MA): bis zu 60 % der förderfähigen Kosten (statt vorher 45 %). Mittlere Unternehmen (50–249 MA): bis zu 50 %. Unternehmen 250–500 MA: bis zu 40 %.

Neu: Neben den Fördersätzen gibt es jetzt explizite Boni: +5 % für Projekte in strukturschwachen Regionen, +5 % für besonders innovative KMU (unter bestimmten Bedingungen). In der Summe können Kleinstunternehmen in strukturschwachen Regionen auf bis zu 65 % kommen.

Volldigitale Antragstellung: Seit November 2025 läuft die ZIM-Antragstellung ausschließlich über das neue Portal 'Förder-Zentrale Deutschland' (foerderzentrale.de). Das alte easy-Online-Portal wird für neue ZIM-Anträge nicht mehr genutzt.

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3Wer kann ZIM beantragen?

KMU mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Deutschland, maximal 500 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis 100 Mio. €. Damit hat ZIM eine deutlich weitergefasste KMU-Definition als andere Programme (die EU-KMU-Definition gilt bis 250 MA / 50 Mio. € Umsatz). Auch Unternehmen zwischen 250 und 500 MA sind also antragsberechtigt — mit niedrigerem Fördersatz.

Bei Kooperationsprojekten: Mindestens ein Partner muss KMU sein. Als Co-Partner können auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und größere Unternehmen teilnehmen — sie erhalten dabei die für Forschungseinrichtungen vorgesehenen Fördersätze.

Das FuE-Vorhaben muss technisch riskant sein: Es muss über den Stand der Technik hinausgehen, technische Herausforderungen mit offenem Ausgang beinhalten, und darf kein Routineprojekt oder reine Produktionsoptimierung sein. Reine Software-Anpassungen ohne FuE-Anteil, Marktforschung und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen sind nicht förderfähig.

4Förderhöhe nach Projekttyp

Einzelprojekt (ein KMU allein): Fördersatz abhängig von Unternehmensgröße (40–60 %). Maximale förderfähige Kosten pro KMU und Projekt: 550.000 €. Maximaler Zuschuss: 550.000 € × 60 % = 330.000 € (Kleinunternehmen). Laufzeit: bis 3 Jahre.

Kooperationsprojekt (mind. 2 Partner): Mindestens ein KMU + ein weiterer Partner (Unternehmen oder Forschungseinrichtung). Fördersatz für KMU: bis 60 % (Kleinunternehmen). Jeder Partner stellt einen eigenen Antrag. Gesamtprojektvolumen kann deutlich größer sein — bei 3 KMU-Partnern können bis zu 1,65 Mio. € geförderte Kosten entstehen.

Netzwerkprojekt (organisierter Unternehmensverbund): Mehrere KMU in einem strategischen Forschungsnetzwerk. Höhere strategische Wirkung, aber komplexere Koordination. Besonders geeignet für branchenübergreifende Technologieentwicklung.

Förderfähige Kosten: Personalkosten (Bruttolohn inkl. Sozialabgaben der FuE-Mitarbeiter), Overhead-Pauschale (100 % der Personalkosten, ohne Nachweis), Unteraufträge (max. 25 % der Gesamtkosten), Investitionen mit FuE-Bezug (Abschreibungen, keine Vollkosten), Reisen und Messen (max. 5 % der Personalkosten).

5Antragstellung: Schritt für Schritt (ab Nov 2025)

Schritt 1 — Projektidee prüfen: Nutzen Sie den Selbstcheck auf zim.de, um zu beurteilen, ob Ihr Vorhaben ZIM-fähig ist. Wichtigste Fragen: Ist das Ergebnis offen und ungewiss? Geht es über den Stand der Technik hinaus? Werden Personalressourcen eingesetzt?

Schritt 2 — Antrag vorbereiten: Kerndokument ist die Vorhabenbeschreibung (max. 20 Seiten). Sie enthält: Technische Beschreibung des Vorhabens, Stand der Technik und Abgrenzung, geplante Arbeitspakete mit Meilensteinen, wirtschaftliche Verwertungsplanung und Finanzierungsplan.

Schritt 3 — Digital einreichen: Über foerderzentrale.de (das neue Portal seit Nov 2025). Der Antrag wird an den zuständigen Projektträger weitergeleitet. Begutachtung durch externe Experten: 6–10 Wochen.

Schritt 4 — Bewilligungsbescheid und Projektstart: Erst nach dem Bescheid dürfen Projektkosten entstehen (Rückwirkungsverbot). Keine Ausnahme. Auch bereits vor Projektstart geleistete Vorarbeiten sind nicht förderfähig.

Empfehlung ZIM-Berater: Für Ersteinreichungen lohnt sich ein erfahrener ZIM-Berater. Die Bewilligungsquote bei professionell aufbereiteten Anträgen ist signifikant höher. Die Beratungskosten selbst können über die BAFA-Unternehmensberatungsförderung teilfinanziert werden.

6ZIM vs. Forschungszulage: Welches wann?

ZIM und Forschungszulage sind unterschiedliche Instrumente für unterschiedliche Situationen. ZIM: Einmaliger Zuschuss für ein konkretes FuE-Projekt, hohe Förderquote (bis 60 %), aber Aufwand für Antrag und Berichtspflichten. Ideal für größere, klar definierte Entwicklungsvorhaben.

Forschungszulage: Steuerliche Gutschrift auf laufende FuE-Kosten, kein Wettbewerb, Rechtsanspruch, rückwirkend möglich. Ideal für kontinuierliche, interne FuE-Aktivitäten ohne klares Einzelprojekt.

Kombination: Beide Programme können für dasselbe Unternehmen genutzt werden — aber nicht für dieselben Kosten. ZIM-Projektkosten werden aus der FZulG-Bemessungsgrundlage herausgerechnet. Nutzen Sie ZIM für Projektvorhaben, FZulG für alle anderen FuE-Aktivitäten.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Machen Sie den Selbstcheck auf zim.de — kostenlos und in 10 Minuten wissen Sie, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
  2. 2Bereiten Sie die Vorhabenbeschreibung vor: Stand der Technik, technische Herausforderungen, Arbeitspakete, Verwertungsplan.
  3. 3Reichen Sie den Antrag über foerderzentrale.de (das neue Portal) ein — BEVOR das Projekt startet.
  4. 4Nutzen Sie die Forschungszulage (FZulG) parallel für alle laufenden FuE-Aktivitäten außerhalb des ZIM-Projekts.

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.