12 Min. LesezeitJuni 2026Thomas Keller

Forschungszulage 2026: Bis zu 4,2 Mio. € Steuergutschrift für KMU

Die Forschungszulage (FZulG) ist ein Rechtsanspruch — kein Wettbewerb. KMU erhalten 35 % der FuE-Kosten als Steuergutschrift, bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr. Komplette Anleitung.

4,2 Mio. € (35 % von 12 Mio. €)

Max. Zulage KMU p. a.

3 Mio. € (25 % von 12 Mio. €)

Max. Zulage Großunternehmen p. a.

Ja — Auszahlung statt Verrechnung

Auch bei Verlust

Kein Budget-Wettbewerb, kein Kontingent

Rechtsanspruch

Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist seit 2020 das wichtigste steuerliche FuE-Förderinstrument in Deutschland — und seit der Reform 2024 deutlich attraktiver. Sie ist kein klassisches Förderprogramm mit begrenzten Mitteln: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Es gibt kein Kontingent, keine Einreichfristen, keine thematischen Einschränkungen.

Der entscheidende Unterschied zu ZIM oder KMU-innovativ: Die Forschungszulage ist eine steuerliche Gutschrift, die auf Ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet wird. Wenn Ihre Steuerschuld zu niedrig ist oder Sie Verluste machen: Die überschüssige Zulage wird ausgezahlt. Das macht sie für verlustbringende Startups, junge Unternehmen und Phasen mit negativem Ergebnis besonders wertvoll.

2Förderhöhe 2026: Was KMU konkret bekommen

Ab 2026 gelten folgende Sätze: KMU (< 250 MA, < 50 Mio. € Umsatz): 35 % Fördersatz auf förderfähige Aufwendungen, maximale förderfähige Bemessungsgrundlage 12 Mio. € pro Jahr = maximal 4,2 Mio. € Zulage jährlich.

Großunternehmen und nicht-KMU: 25 % Fördersatz, maximale Bemessungsgrundlage ebenfalls 12 Mio. € = maximal 3 Mio. € Zulage jährlich. Der erhöhte KMU-Satz von 35 % gilt nur, wenn das Unternehmen die EU-KMU-Definition erfüllt.

Zum Vergleich: Vor der Reform 2024 galt für alle Unternehmen ein einheitlicher Satz von 25 % auf max. 4 Mio. € Bemessungsgrundlage = max. 1 Mio. € jährlich. Die Verdreifachung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € macht die Forschungszulage für FuE-intensive Unternehmen jetzt zu einem der attraktivsten Förderinstrumente Europas.

Welche Programme passen zu Ihnen?

Kostenloser Check — in 2 Minuten passende Fördermittel finden.

Check starten →

3Wer ist berechtigt?

Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und eigene FuE betreiben — unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (KG, OHG), Einzelunternehmen, Freiberufler und sogar Startups ohne Gewinnhistorie. Auch Forschungseinrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, können antragsberechtigt sein.

Einzige Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland und ein förderfähiges FuE-Vorhaben. Es gibt keine Umsatz-, Mitarbeiter- oder Branchengrenze — weder nach oben noch nach unten.

4Was gilt als förderfähige Forschung und Entwicklung?

Das FZulG erkennt drei Kategorien als förderfähig an: Grundlagenforschung (systematische Arbeit zur Erweiterung des Wissensstands ohne spezifische Anwendung), industrielle Forschung (planmäßige Untersuchung zur Gewinnung neuer Kenntnisse für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) und experimentelle Entwicklung (Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen).

In der Praxis sind typische förderfähige Vorhaben: Entwicklung neuer Software-Architekturen, algorithmische Entwicklung, Prototypenentwicklung, Materialforschung, neue Fertigungsverfahren, KI-Modellenentwicklung, IoT-Systemarchitektur. Nicht förderfähig: Routineentwicklung, Marktforschung, Qualitätssicherung ohne FuE-Bezug, administrative IT-Projekte.

Die BSFZ (Bescheinigungsstelle) prüft im Zweifel, ob Ihr Vorhaben qualifiziert. Der Prozess ist transparent — Sie können auch vorab eine informelle Einschätzung einholen.

5Was zählt zu den förderfähigen Aufwendungen?

Eigenbetriebliche FuE (intern): Förderfähig sind die Bruttolohnkosten (inkl. Sozialabgaben) der Mitarbeiter, die FuE betreiben, zuzüglich einer Overhead-Pauschale von 25 %. Einzelunternehmer und Personengesellschafter können eine Pauschale von 40 €/Stunde (max. 40 Stunden/Woche) ansetzen — auch ohne tatsächliche Lohnzahlung an sich selbst.

Auftragsforschung (extern): Wenn Sie FuE an Dritte in Auftrag geben (z. B. Universität, Forschungsinstitut, Vertragsforscher), sind 60 % der Auftragssumme förderfähig. Der Auftragnehmer muss in einem EU/EWR-Mitgliedstaat ansässig sein.

FuE-Kooperationen: Bei gleichberechtigter Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können alle Partner ihre eigenen Anteile separat beantragen.

6Das zweistufige Verfahren — Schritt für Schritt

Stufe 1 — BSFZ-Bescheinigung: Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Die BSFZ prüft inhaltlich, ob Ihr Projekt als FuE qualifiziert. Der Antrag wird über das ELSTER-Portal gestellt. Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen. Die Bescheinigung kann rückwirkend für das laufende Wirtschaftsjahr beantragt werden.

Stufe 2 — Antrag beim Finanzamt: Mit der BSFZ-Bescheinigung stellen Sie den eigentlichen Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt (ebenfalls über ELSTER). Das Finanzamt prüft die Höhe der förderfähigen Aufwendungen, errechnet die Zulage und verrechnet sie mit Ihrer Steuerschuld. Überschuss wird ausgezahlt.

Wichtig: Die BSFZ-Bescheinigung muss für jedes FuE-Vorhaben separat beantragt werden. Wenn Sie mehrere Projekte parallel haben, stellen Sie mehrere Anträge. Die Bescheinigung kann auch für zukünftige Projektzeiträume beantragt werden — planen Sie vorausschauend.

7Forschungszulage + ZIM: So kombinieren Sie richtig

Die Forschungszulage ist grundsätzlich mit anderen Programmen kombinierbar — aber nicht für dieselben Kosten. Wenn Sie ZIM oder KMU-innovativ nutzen, werden die dort geförderten Projektkosten aus der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage herausgerechnet. Sie können also ZIM-Kosten nicht nochmals mit der Forschungszulage fördern lassen.

Praxis-Strategie: Nutzen Sie ZIM für große Einzelprojekte (bis 248.000 € Zuschuss). Die Forschungszulage nutzen Sie für FuE-Aktivitäten, die nicht durch ZIM oder andere Programme gefördert werden — insbesondere für interne Forschungspersonalkosten, die nicht Teil eines formellen ZIM-Projekts sind.

Steuerberater einbeziehen: Die korrekte Abgrenzung zwischen geförderten und nicht geförderten Kosten, die Stundenerfassung und die Steuererklärungsoptimierung (Veranlagungszeitpunkt der Anrechnung) erfordern steuerliche Expertise. Nehmen Sie sich einen spezialisierten Steuerberater — die Forschungszulage ist komplex genug, um Fehler zu machen, aber lukrativ genug, um es richtig zu machen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Stellen Sie den BSFZ-Antrag auf bescheinigung-forschungszulage.de — rückwirkend für das laufende Jahr möglich.
  2. 2Führen Sie ab sofort Stundenzettel für alle Mitarbeiter mit FuE-Tätigkeiten — das ist der zentrale Nachweis.
  3. 3Bestimmen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie KMU-Status haben — 35 % vs. 25 % macht bei 500.000 € Lohnkosten 50.000 € Unterschied.
  4. 4Grenzen Sie ZIM-Kosten und FZulG-Kosten klar ab — keine Doppelförderung derselben Ausgaben.
  5. 5Planen Sie den Antragszeitpunkt steueroptimal — die BSFZ-Bescheinigung rückwirkend beantragen, Finanzamtsantrag mit der Steuererklärung.

Passende Fördermittel für Ihr Unternehmen

Prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Programme konkret für Ihre Situation infrage kommen — kostenlos und ohne Anmeldung.

Kostenlosen Check starten

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.