De-minimis-Beihilfe 2026: Grenzen, Zentralregister und was für KMU gilt
300.000 € in 3 Jahren, zentrales EU-Register ab Januar 2026, Sektorgrenzen für Landwirtschaft (20.000 €) und Fischerei (30.000 €) — alles was Unternehmer bei De-minimis wissen müssen, um Rückforderungen zu vermeiden.
300.000 € / 3 Steuerjahre
Aktuelle Schwelle (seit 2024)
20.000 € / 3 Jahre
Sonderschwelle Agrar
30.000 € / 3 Jahre
Sonderschwelle Fischerei
ab 1. Januar 2026 verpflichtend
EU-Zentralregister
Rückforderung + Zinsen
Sanktion bei Falschangaben
Inhaltsverzeichnis
Wer in Deutschland Fördermittel beantragt, stößt unweigerlich auf den Begriff 'De-minimis-Beihilfe'. Er steht in jedem zweiten Förderbescheid, in jedem Bewilligungsschreiben. Trotzdem verstehen ihn die wenigsten Unternehmer wirklich — mit dem Risiko, die Grenzen unbewusst zu überschreiten und später Rückforderungen zu bekommen.
De-minimis stammt aus dem Lateinischen: 'de minimis non curat lex' — das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten. Im EU-Beihilferecht bezeichnet es staatliche Förderungen, die so gering sind, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht wesentlich verfälschen. Solche Förderungen müssen nicht bei der EU-Kommission angemeldet werden — sie unterliegen aber klaren Grenzen.
2Die 300.000 €-Grenze: Was gilt seit 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831. Die wichtigste Änderung: Die Schwelle wurde von 200.000 € auf 300.000 € angehoben. Der Bezugszeitraum sind drei aufeinanderfolgende Steuerjahre — das aktuelle Jahr plus die beiden Vorjahre.
Was fällt alles unter De-minimis? Fast alle kleinen und mittleren Förderprogramme: BAFA-Unternehmensberatungsförderung, Digitalbonus-Zuschüsse der Länder, regionale Gründungsförderungen, Meistergründungsprämien, Bürgschaften von Bürgschaftsbanken (der Bürgschaftswert, nicht der Kredit), bestimmte Steuervergünstigungen. Wichtig: KfW-Kredite zu marktüblichen Konditionen sind keine De-minimis-Beihilfe — der zinsgünstige Anteil kann aber eine sein.
Was fällt nicht unter De-minimis? Forschungs- und Entwicklungsförderungen, die über die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) laufen — z. B. ZIM-Zuschüsse (die werden als Regionalbeihilfe oder FuE-Beihilfe abgewickelt, nicht als De-minimis). Auch direkte EU-Förderungen wie Horizon Europe, EIC Accelerator oder EFRE-Zuschüsse sind keine De-minimis-Beihilfen.
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3Wie wird die Grenze berechnet? Praxisbeispiele
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewährung — das ist das Datum des Bewilligungsbescheids, nicht das Auszahlungsdatum. Die drei Steuerjahre berechnen sich rückwärts vom Datum des neuen Antrags.
Beispiel 1 — Unterhalb der Grenze: Ein Handwerksbetrieb hat 2024 eine BAFA-Beratungsförderung von 2.800 € und 2025 den Digitalbonus Bayern von 40.000 € erhalten. Im Januar 2026 beantragt er eine Förderung von 200.000 €. Verbrauchte De-minimis in den letzten 3 Jahren: 42.800 €. Neue Förderung: 200.000 €. Summe: 242.800 € — unter 300.000 €. Zulässig.
Beispiel 2 — Überschreitung der Grenze: Ein IT-Dienstleister hat 2024 einen regionalen Digitalisierungszuschuss von 100.000 € und 2025 eine Bürgschaft im Wert von 80.000 € erhalten. Im März 2026 beantragt er eine weitere Förderung von 150.000 €. Bisherige De-minimis: 180.000 €. Neue Förderung: 150.000 €. Summe: 330.000 € — über 300.000 €. Der Antrag muss über einen anderen Rechtsrahmen (z. B. AGVO) abgewickelt werden.
Beispiel 3 — Vorsicht bei Fristberechnung: Ein Betrieb hat am 15. Dezember 2023 eine Förderung von 200.000 € erhalten. Am 1. Februar 2026 stellt er einen neuen Antrag. Die 3 Steuerjahre sind 2024, 2025, 2026. Das Jahr 2023 zählt nicht mehr mit — die 200.000 € sind damit aus dem Fenster heraus. Der Betrieb hat für neue De-minimis-Anträge in 2026 die volle 300.000 €-Kapazität.
4Das EU-Zentralregister ab Januar 2026: Was sich ändert
Seit dem 1. Januar 2026 sind alle deutschen Bewilligungsbehörden verpflichtet, jede De-minimis-Beihilfe in das zentrale EU-Transparenzregister einzutragen. Das ist eine Folge der überarbeiteten Verordnung (EU) 2023/2831 und hat unmittelbare praktische Konsequenzen.
Was bedeutet das für Unternehmen? Erstens: Förderstellen können jetzt live im Register prüfen, ob ein Antragsteller die 300.000 €-Grenze bereits ausgeschöpft hat — Ihre Selbsterklärung wird automatisch cross-gecheckt. Falschangaben werden damit deutlich leichter entdeckt. Zweitens: Sie können — sobald das Register öffentlich zugänglich ist — auch selbst einsehen, welche De-minimis-Beihilfen für Ihr Unternehmen eingetragen sind.
Was sollten Sie jetzt tun? Führen Sie eine eigene Tracking-Liste aller erhaltenen De-minimis-Beihilfen (Datum des Bescheids, Betrag, Förderstelle, Programm, Bescheidnummer). Stimmen Sie diese Liste bei jedem neuen Antrag ab. Wenn Sie feststellen, dass ein Förderbescheid fehlt oder ein Betrag falsch eingetragen ist, wenden Sie sich an die bewilligende Stelle.
Warnung: Falsche Angaben in der Selbsterklärung — auch wenn sie versehentlich falsch sind — können zur Rückforderung aller erhaltenen Beihilfen führen, verzinst nach EU-Satz. Das Risiko besteht selbst wenn die Einzelförderung 5 Jahre zurückliegt und der Betrag klein war. Sorgfältige Dokumentation schützt Sie.
5Sektorgrenzen: Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr
Für bestimmte Wirtschaftssektoren gelten niedrigere De-minimis-Schwellen, da der EU-Wettbewerb in diesen Bereichen als empfindlicher gilt: Primäre Landwirtschaft (Anbau, Tierhaltung): 20.000 € in 3 Jahren. Fischerei und Aquakultur: 30.000 € in 3 Jahren. Straßengüterverkehr (gewerblich): 300.000 €, aber die Beihilfe darf nicht für Fahrzeugkauf verwendet werden.
Gemischte Unternehmen aufgepasst: Wenn Ihr Unternehmen sowohl landwirtschaftliche als auch nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten hat, gelten getrennte Grenzen für jeden Bereich. Eine Förderung für die landwirtschaftliche Sparte darf nicht auf die 300.000 €-Grenze der gewerblichen Sparte angerechnet werden — und umgekehrt. Klare Buchhaltungstrennung ist Pflicht.
Ausgeschlossene Sektoren: In einigen Bereichen ist De-minimis grundsätzlich nicht anwendbar, darunter Exportbeihilfen, Ausfuhrbürgschaften und Beihilfen zugunsten insolvenzverdächtiger Unternehmen. Hier muss die Förderinstitution immer einen anderen Beihilferahmen wählen.
6Verbundene Unternehmen: Die häufigste Falle
De-minimis gilt nicht pro Antrag und nicht pro Person — sondern pro 'Unternehmen'. Bei verbundenen Unternehmen (Mutter-Tochter-Strukturen, Mehrheitsbeteiligungen, faktische Kontrolle) müssen die De-minimis-Beihilfen aller verbundenen Einheiten zusammengerechnet werden.
Beispiel: Ein Gesellschafter besitzt drei GmbHs, die alle wirtschaftlich verbunden sind. GmbH A hat 150.000 €, GmbH B 100.000 € De-minimis erhalten. GmbH C beantragt 100.000 €. Summe aller verbundenen Unternehmen: 350.000 € — über der Grenze. Der Antrag für GmbH C ist als De-minimis nicht zulässig.
Wann sind Unternehmen 'verbunden'? Bei Mehrheitsbeteiligung (>50 % Stimmrechte), bei faktischer Kontrolle durch gleiche natürliche Person, bei Holdingstrukturen. Ein Gesellschafter, der in zwei getrennten Branchen tätig ist und keine wirtschaftliche Verbindung zwischen seinen Betrieben hat, muss unter Umständen trotzdem zusammenrechnen — fragen Sie Ihren Steuerberater.
7Was tun, wenn die Grenze fast erreicht ist?
Wenn Ihre De-minimis-Kapazität fast erschöpft ist, haben Sie mehrere Optionen: Erstens können Sie die zeitliche Planung anpassen — wenn eine Förderung aus dem 3-Jahres-Fenster herausfällt, wird die Kapazität wieder frei. Zweitens kann die Förderstelle das Programm über die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) abwickeln — das hat andere, oft höhere Grenzen. Drittens gibt es Programme, die keine De-minimis-Beihilfen sind und unabhängig von Ihrer Kapazität genutzt werden können (z. B. KfW-Kredite, Forschungszulage, ZIM-Zuschüsse).
Sprechen Sie proaktiv mit der Förderstelle: Wenn Sie bei Antragstellung wissen, dass Ihre De-minimis-Kapazität begrenzt ist, sagen Sie das offen. Viele Förderinstitute kennen die AGVO-Alternative und können das Programm entsprechend ausgestalten. Was Sie vermeiden sollten: Beihilfen nicht melden und die 300.000 €-Grenze unbewusst überschreiten — das Risiko einer Rückforderung ist real.
Quellen & offizielle Links
Ihre nächsten Schritte
- 1Starten Sie jetzt: Legen Sie eine Tabelle aller erhaltenen Fördermittel an — mit Datum des Bescheids, Betrag, Förderstelle, Programm, Bescheidnummer. Unterscheiden Sie De-minimis- von Nicht-De-minimis-Programmen.
- 2Prüfen Sie vor jedem neuen Förderantrag: Wie viel De-minimis-Kapazität habe ich noch? (300.000 € – bereits erhaltene De-minimis in den letzten 3 Jahren)
- 3Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Ihre verbundenen Unternehmen (wenn vorhanden) für De-minimis-Zwecke zusammengerechnet werden müssen.
- 4Wenn Sie nahe an der Grenze sind: Fragen Sie die Förderstelle proaktiv nach einer Abwicklung über die AGVO — das eröffnet oft höhere Fördermöglichkeiten.
- 5Falls Ihr Betrieb in der Landwirtschaft oder Fischerei tätig ist: Beachten Sie die deutlich niedrigeren Sektorgrenzen (20.000 € bzw. 30.000 €).
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BAFA Förderung zur Unternehmensberatung (UBU)
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KfW-Konsortialkredit für Nachhaltige Transformation
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zukunftszentren – Unterstützung für KMU und Beschäftigte
BMAS / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST-Women) im Rahmen des Förderprogramms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.