6 Min. LesezeitAktualisiert: Juni 2026FörderPilot Redaktion

De-minimis-Beihilfe erklärt: Grenzen, Regeln und praktische Konsequenzen

De-minimis ist das EU-Beihilferecht-Konzept hinter den meisten Förderprogrammen. Wir erklären, was es bedeutet, wie die neue 300.000 €-Grenze funktioniert und warum Sie es kennen müssen.

300.000 € / 3 Jahre

Aktuelle Schwelle (seit 2024)

200.000 € / 3 Jahre

Alte Schwelle (bis 2023)

20.000 € / 3 Jahre

Sonderschwelle Agrarsektor

Selbsterklärung Pflicht

Verpflichtung bei Antrag

Der Begriff 'De-minimis' stammt aus dem Lateinischen ('de minimis non curat lex' — das Gesetz kümmert sich nicht um Kleinigkeiten) und bezeichnet im EU-Beihilferecht Förderungen, die so gering sind, dass sie den Wettbewerb innerhalb der EU nicht wesentlich verfälschen. Für alle öffentlichen Fördermittel in Deutschland gilt: Sie müssen EU-beihilferechtlich zulässig sein.

Für Unternehmer ist De-minimis vor allem als Grenze relevant: Wenn die Summe aller De-minimis-Beihilfen über drei Steuerjahre eine bestimmte Schwelle überschreitet, ist das neue Programm nicht mehr als De-minimis zulässig — die Förderinstitution muss das Vorhaben dann über einen anderen beihilferechtlichen Rahmen abwickeln oder ablehnen.

Die neue Grenze seit 2024: 300.000 €

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete De-minimis-Verordnung (EU 2023/2831). Die wichtigste Änderung: Die Schwelle wurde von 200.000 € auf 300.000 € über drei aufeinanderfolgende Steuerjahre erhöht. Das ist ein echter Gewinn für kleine Unternehmen, die mehrere Programme kombinieren wollen.

Was zählt mit? Alle Förderungen, die als 'De-minimis-Beihilfe' gewährt wurden: BAFA-Unternehmensberatungen, Digitalbonus-Zuschüsse, regionale Gründungsförderungen, Bürgschaften (zum Teil), bestimmte Steuervergünstigungen. Nicht alle Förderprogramme sind De-minimis — KfW-Kredite zu Marktkonditionen z. B. nicht.

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Wie wird De-minimis berechnet?

Die Schwelle gilt für den Zeitraum 'drei aufeinanderfolgende Steuerjahre' — das ist das laufende Steuerjahr plus die beiden vorherigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewährung (nicht der Auszahlung) der Beihilfe.

Beispiel: Ein Unternehmen hat im Steuerjahr 2024 einen Digitalbonus von 15.000 € und im Steuerjahr 2025 eine BAFA-Beratungsförderung von 3.200 € erhalten. Im Jahr 2026 stellt es einen neuen Antrag über 280.000 €. Der bisher verbrauchte De-minimis-Betrag beträgt 18.200 €. Die 300.000 €-Grenze wird also noch nicht erreicht — der Antrag ist zulässig.

Selbsterklärung: Ihre Pflicht bei jedem Antrag

Bei jedem Förderantrag, der als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, müssen Sie als Antragsteller eine Selbsterklärung abgeben. Diese erklärt, welche De-minimis-Beihilfen Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben. Die Förderstelle addiert diese zu der beantragten Förderung — übersteigt die Summe 300.000 €, wird der Antrag abgelehnt oder über einen anderen Rechtsrahmen abgewickelt.

Warnung: Falsche Angaben in der Selbsterklärung können zur Rückforderung aller erhaltenen Beihilfen führen — mit Zinsen. Führen Sie deshalb eine eigene Liste aller Fördermittel, die als De-minimis gewährt wurden.

Sonderfälle und Ausnahmen

Für bestimmte Sektoren gelten niedrigere De-minimis-Schwellen: Landwirtschaft: 20.000 €, Fischerei und Aquakultur: 30.000 €. Unternehmen in diesen Sektoren müssen besonders aufpassen, da die Schwellen viel schneller erreicht werden.

Wichtig: De-minimis gilt pro Unternehmen, nicht pro Antrag. Bei verbundenen Unternehmen (Konzernstrukturen, Mehrheitsbeteiligungen) müssen die Beihilfen aller verbundenen Unternehmen zusammengerechnet werden.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Legen Sie eine Excel-Tabelle mit allen erhaltenen Fördermitteln an — mit Datum, Betrag und Angabe ob 'De-minimis'.
  2. 2Prüfen Sie bei jedem neuen Förderantrag: Wie viel De-minimis habe ich in den letzten 3 Jahren erhalten?
  3. 3Wenn Sie nahe an der 300.000 €-Grenze sind: Fragen Sie bei der Förderstelle nach einer Abwicklung über AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
  4. 4Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater — er kann die De-minimis-Beihilfen korrekt dokumentieren und in der Buchhaltung erfassen.

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.