BAFA Förderung zur Unternehmensberatung (UBU)
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Fördervolumen
500 € – 3 .000 €
Förderquote
bis 80%
Aufwand
Einfach
Antragstellung
Gering (ca. 2-4 Stunden)
Über dieses Programm
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" (UBU) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen. Junge Unternehmen (unter 2 Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten besondere Konditionen.
Was wird gefördert? Externe Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Themen. Auch spezialisierte Beratungen zu Digitalisierung, Fachkräftemangel oder Nachhaltigkeit sind förderfähig.
Fördervoraussetzungen - Unternehmen mit Sitz in Deutschland - Maximal 250 Beschäftigte - Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € - Mindestens 1 Jahr Unternehmensalter (Ausnahme: Junge Unternehmen)
Wichtiger Hinweis Der Antrag muss VOR Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Benötigte Unterlagen
- Registrierungsantrag beim BAFA
- Beratungsvertrag
- Nachweis Beratertätigkeit
- Verwendungsnachweis nach Beratung
Ausschlüsse
- Beratungsleistungen von Banken, Rechtsanwälten und Steuerberatern
- Verbände und Innungen
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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