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Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen

Thüringer Finanzministerium (TFM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (Thüringer E-Government-Richtlinie – ThürEGovRL) vom: 06.05.2024 Thüringer Finanzministerium Thüringer Staatsanzeiger vom 01.07.2024

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thueringen

Häufige Fragen zu Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen

Was wird mit Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen gefördert?+
Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung. Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (Thüringer E-Government-Richtlinie – ThürEGovRL) vom: 06.05.2024 Thüringer Finanzministerium Thüringer Staatsanzeiger vom 01.07.2024

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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