Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten (RückbauRL)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Wenn Sie als Gemeinde Vorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde bei Rückbauvorhaben in Gebieten, die von Ihnen als Fördergebiet festgelegt worden sind.
Sie erhalten die Förderung für einzelne Rückbaumaßnahmen, die Teil einer Gesamtmaßnahme sind und von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder auch Erbbauberechtigten der Gebäudegrundstücke durchgeführt werden. Dazu gehören
Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäudegrundstücke richten den Antrag auf Aufnahme ihres Rückbauvorhabens (Einzelmaßnahme) in die Gesamtmaßnahme an die zuständige Gemeinde.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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