Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme gegenüber den Folgen des Klimawandels umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen untertützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Resilienz und Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL)
Wer kann Zuwendungen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sowie zur Risikoabschätzung und Prävention von klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen (Klimaanpassungsrichtlinie – KA-RL) beantragen?+
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