Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Verein oder Initiative bei Maßnahmen, die einen Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander haben oder sich am Prinzip der Gemeinnützigkeit orientieren.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen von thematischen Schwerpunkten, die zu Beginn des Förderjahres bekanntgegeben werden. Schwerpunkt im Jahr 2022 ist „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“. Zu den förderfähigen Vorhaben gehören zum Beispiel nachbarschaftliche Sommefeste und auch Vorhaben, die Geflüchteten das Ankommen in der neuen Umgebung erleichtern.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt EUR 1.000 für höchstens 1 Projekt.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
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