Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Regierungspräsidium Darmstadt (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 01.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen.
Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail (ads@hsm.hessen.de) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt
Was wird mit Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt gefördert?+
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