Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)
Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Geflüchtete aufnehmen und die einheimische Bevölkerung dazu angemessen informieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune dabei, Ihre Willkommenskultur zu stärken und die einheimische Bevölkerung in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aufzuklären.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 20.000 jährlich.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Zuwendungen zur Stärkung der Willkommenskultur gefördert?+
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