Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Kompetenzzentrum für Integration (KfI) Dezernat 36
Wenn Sie als Kommune frühkindliche Bildungsangebote für eingewanderte Kinder und deren Familien schaffen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune bei der Umsetzung von frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder und Familien mit Einwanderungsgeschichte.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Programmteilen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“
Was wird mit Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“ gefördert?+
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