Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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