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Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)

Wenn Ihnen als Landwirtin oder Landwirt durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen finanziell bei der Erhaltung von ökologisch wertvollem Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, in den FFH-Gebieten (Natura-2000-Gebiete) und in den Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Dies geschieht mit Mitteln der Europäischen Union (EU).

Sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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