Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Wenn Ihnen als Landwirtin oder Landwirt durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen finanziell bei der Erhaltung von ökologisch wertvollem Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, in den FFH-Gebieten (Natura-2000-Gebiete) und in den Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Dies geschieht mit Mitteln der Europäischen Union (EU).
Sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie
Wer kann Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie gefördert?+
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