ZuschussAktiv

Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für die folgenden Aufgabenbereiche:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)

Was wird mit Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie) gefördert?+
Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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