Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Fördervolumen
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–
Über dieses Programm
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
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Wenn Sie freiwillig bei der fachlichen Betreuung gesetzlich geschützter Gebiete mitarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die freiwillige Mitarbeit bei der fachlichen Betreuung von gesetzlich geschützten Gebieten.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für die folgenden Aufgabenbereiche:
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie)
Was wird mit Zuwendungen im Rahmen der Betreuung geschützter Gebiete (Betreuungsrichtlinie) gefördert?+
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