Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
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Über dieses Programm
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Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen.
Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes gefördert?+
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