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Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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Wenn Sie mit Ihrer Maßnahme bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des Tier- und Pflanzenartenschutzes, die der Erhaltung oder Wiedereinbürgerung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und der Erfüllung der Vorgaben des Artenhilfsprogramms dienen.

Die Höhe des Zuschusses wird für jeden Fall einzeln festgesetzt. Bemessungsgrundlage sind Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

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Verfügbar in

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes

Was wird mit Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes gefördert?+
Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Artenschutzes fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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