Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ) vom: 01.01.2022 zuletzt geändert am: 18.12.2023 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Für Anträge gemäß bezüglich Zusammenfassung des Holzangebotes sowie Mitgliederinformation und -aktivierung kann der früheste Beginn des Durchführungszeitraumes das Datum des Posteingangs des Antrages sein. Für Vorhaben mit einem Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr, müssen Sie die Anträge bis spätestens 30. September einreichen. Dies gilt insbesondere für Anträge bezüglich der Waldpflegeverträge, da hier der Durchführungszeitraum immer auf das Kalenderjahr gerichtet ist.
Die Auszahlungsanträge müssen Sie formgebunden bis spätestens 31. Oktober an die Bewilligungsbehörde stellen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
Wer kann Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ) beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ) gefördert?+
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