Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe
Wer kann Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert?+
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