ZuschussAktiv

Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

brandenburg

Häufige Fragen zu Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Wer kann Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?+
Zuwendungen aus der Fischereiabgabe richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in brandenburg. Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen…
Was wird mit Zuwendungen aus der Fischereiabgabe gefördert?+
Zuwendungen aus der Fischereiabgabe fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen