ZuschussAktiv

Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird.

Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Was wird mit Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe gefördert?+
Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen