Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
FFA Filmförderungsanstalt
Fördervolumen
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Individuell
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Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme (§§ 61 bis 88 Filmförderungsgesetz (FFG)) vom: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Der Förderantrag muss bis spätestens 01. März desselben Kalenderjahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Anträge, die nach dem 01. März gestellt wurden, werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt. Der letztmögliche Antragstermin für einen programmfüllenden Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen ist spätestens 15 Monate nach der regulären Erstaufführung.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Wer kann Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Wie beantrage ich Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
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