Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (externer Link)
Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Wer kann Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?+
Was wird mit Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften gefördert?+
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