Wiedereinstiegsstipendien
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Studieren in Sachsen - Vier Universitäten
Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen oder in Ihren akademischen Beruf wieder einsteigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen fördert durch Stipendien den Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre Arbeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben. Dazu gehört auch, promovierten Wissenschaftlerinnen die Wiederaufnahme ihrer wissenschaftlichen Arbeit nach Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Für Promotionsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 985,00 je Monat und für Habilitationsvorhaben EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 12 Monate gewährt.
Für den Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen ubeträgt die Höhe des Zuschusses EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 6 Monate gewährt.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Wiedereinstiegsstipendien gefördert?+
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