ZuschussAktiv

Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts und bei Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe zugunsten von Pflegebedürftigen. Die Förderung stützt sich auf die Regelungen in § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und § 45d SGB XI.

Sie erhalten die Förderung für den Auf- und Ausbau oder die Unterstützung von

Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.12. für das folgende Jahr an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.

Als Selbsthilfegruppe richten Sie Ihren Antrag bis zum 15.11. des Vorjahres an die jeweils örtlich zuständige Selbsthilfekontaktstelle.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe

Was wird mit Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe gefördert?+
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Selbsthilfe befähigen, ihnen im Alltag zur Seite stehen oder Ehrenamtliche unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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