Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
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Über dieses Programm
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Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Pflegesituation planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung oder Verein bei Projekten zur Verbesserung der sozialpflegerischen und pflegerischen Versorgung der Menschen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zur
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Was wird mit Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG) gefördert?+
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