Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Wenn Sie als finanzschwache Kommune die finanzielle Mehrbelastung nicht in voller Höhe tragen können, die Ihnen durch die Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entsteht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als finanzschwache oder vor besonderen demografischen Herausforderungen stehende Kommune bei finanziellen Mehrbelastungen, die Ihnen aufgrund der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses im Rahmen des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ entstehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 5.000.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser
Wer kann Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser beantragen?+
Was wird mit Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser gefördert?+
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