Umweltzulage Wald (UZW)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg
Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Wenn Sie aufgrund der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste tragen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Waldbesitzende einen Ausgleich für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen bei der Bewirtschaftung einer Waldfläche in einem Natura-2000-Gebiet entstanden sind.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 50,00 pro Hektar.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Umweltzulage Wald (UZW)
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Was wird mit Umweltzulage Wald (UZW) gefördert?+
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