ZuschussAktiv

Umweltstationen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation Bildungsarbeit im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen, die Sie als deren Träger ohne Zuwendungen nicht oder oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten könnten.

Sie erhalten die Förderung für Ihre Bildungsangebote im Sinn einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB).

Die Höhe der sogenannten Grundförderung Bildungsarbeit BNE/UB beträgt bis zu EUR 30.000 je Umweltstation, sofern die Gesamtsumme der für die Bildungsarbeit BNE/UB IhrerUmweltstation im Bewilligungszeitraum getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der mit der Bildungsarbeit BNE/UB im Zusammenhang stehenden Einnahmen den Betrag von EUR 30.000 erreicht oder überschreitet.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr an die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen werden.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Umweltstationen

Wie beantrage ich Umweltstationen?+
Der Antrag auf Umweltstationen wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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