Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Projekte zur Inklusion anstoßen und so dazu beitragen, den Landesaktionsplan „einfach machen“ umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Sachsen-Anhalt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000 je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt für antragstellende Gebietskörperschaften bei EUR 5.000, für alle anderen Antragstellenden bei EUR 1.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft
Was wird mit Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – unser Weg in eine inklusive Gesellschaft gefördert?+
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