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Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen.

Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule

Was wird mit Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule gefördert?+
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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