Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Wenn Sie Maßnahmen planen, Ihre Stadt oder Gemeinde nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben, können Sie eine Förderung des Landes bekommen.
Das Saarland fördert die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Förderung erfolgt seit dem Programmjahr 2020 im Rahmen folgender Programme:
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Kommunalaufsicht und direkt an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Städtebauförderrichtlinien (StbFRL)
Was wird mit Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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