Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit.
Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitäts- und Komfortmerkmal zu stärken.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ beantragen?+
Was wird mit Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ gefördert?+
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