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Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)

Wenn Sie als Kommune oder Investorin oder Investor gemischte und attraktive Wohnquartiere für viele Bedarfsgruppen planen und gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune oder Investorin oder Investor bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.

Sie bekommen die Förderung für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzepts. Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplans oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzepts, der beziehungsweise das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere

Wer kann Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere beantragen?+
Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ – Förderrichtlinie 1 – Wohnquartiere richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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