Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Was wird mit Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ gefördert?+
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