Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fördervolumen
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Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien und bei der Stärkung des Zusammenlebens der Generationen.
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen in folgenden Feldern:
Die Höhe des Zuschusses erfolgt bis zu einem Höchstbetrag, der vom zuständigen Ministerium nach den Kriterien „Bevölkerungszahl“, „intergenerationalen Verantwortung – Abhängigenquotient“, „Armut – Mindestsicherung“ sowie „inverse Bevölkerungsdichte“ festgelegt wird.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Was wird mit Solidarisches Zusammenleben der Generationen gefördert?+
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