Schienengüterinfrastruktur
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) (externer Link)
Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs.
Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 Prozent und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.6. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Infrastruktur.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Schienengüterinfrastruktur
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Was wird mit Schienengüterinfrastruktur gefördert?+
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