Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie als Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Wer kann Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) beantragen?+
Was wird mit Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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