Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Clubcommission Berlin e.V.
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken.
Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Clubs, innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu EUR 50.000 pro Antrag, bei Projekten mit sehr großer Bedeutung ausnahmsweise bis zu EUR 100.000.
Der Fördersatz richtet sich nach der Höhe der beantragten Fördersumme: Bis EUR 10.000 beträgt der Fördersatz 90 Prozent, zwischen EUR 10.000 und EUR 20.000 liegt er bei 85 Prozent und über EUR 20.000 bei 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein bei dem Clubcommission Berlin e.V.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Wer kann Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten beantragen?+
Was wird mit Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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