Rückkehrberatung und Reintegration
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (externer Link)
Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für
Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Rückkehrberatung und Reintegration
Was wird mit Rückkehrberatung und Reintegration gefördert?+
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