Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Bezirksregierung Düsseldorf (externer Link)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Bewältigung des Strukturwandels durch die digitale und grüne Transformation Ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer kann Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen?+
Was wird mit Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert?+
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