ZuschussAktiv

Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft

Wer kann Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft beantragen?+
Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen_anhalt, sachsen. Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Was wird mit Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft gefördert?+
Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Wie beantrage ich Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft?+
Der Antrag auf Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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