ZuschussAktiv

Richtlinie Integrationsfonds

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Richtlinie Integrationsfonds

Was wird mit Richtlinie Integrationsfonds gefördert?+
Richtlinie Integrationsfonds fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Richtlinie Integrationsfonds?+
Der Antrag auf Richtlinie Integrationsfonds wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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