Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus
Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus beantragen?+
Was wird mit Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus gefördert?+
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