Regionale Offene Behindertenarbeit
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie als Dienst der regionalen offenen Behindertenarbeit Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern und die Bezirke fördern – von Diensten der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) durchgeführte – niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und deren Angehörige.
Sie erhalten die Förderung als Pauschale in Form eines Zuschusses.
Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für die Durchführung der Maßnahmen für Fachkräfte maximal maximal EUR 24.300 und für sonstige Fachkräfte maximal EUR 18.200.
Die jährliche Förderpauschale der Bezirke
Richten Sie bitte Ihren Erstantrag und den Stellenerweiterungsantrag bis spätestens zum 31.3. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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