Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Biotope für Wildtiere und -pflanzen auf Agrarflächen schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie dabei, Lebensräume und Lebensstätten für wild lebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen, wiederherzustellen und weiterzuentwickeln. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent, für Gemeinden und Gemeindeverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 250.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft (Richtlinien Investiver Naturschutz)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft
Wer kann Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft beantragen?+
Was wird mit Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz in der Agrarlandschaft gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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