ZuschussAktiv

Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Investitionsbank Berlin (IBB) (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei EUR 6.000 liegen.

Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)

Wer kann Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU) beantragen?+
Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in berlin. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Was wird mit Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU) gefördert?+
Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Außenwirtschaft. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wie beantrage ich Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)?+
Der Antrag auf Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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