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Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus und bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Mittel der Förderung gewähren das Saarland, die EU und der Bund.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt je nach Art Ihrer Maßnahme bei EUR 800,00 oder EUR 1.500 im Verpflichtungszeitraum.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis zum 15.5. für das Folgejahr an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

saarland

Häufige Fragen zu Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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