Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachgebiet Antrag Soziales, Familie, Jugend und Sport
Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen unterstützt Sie als Träger von familienentlastenden Diensten (FED), um sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen sicherzustellen und eine niedrigschwellige Betreuung von Menschen mit Behinderung aufrechtzuerhalten.
Sie erhalten die Förderung für Sach- und Personalausgaben hauptberuflicher Fachkräfte, vor allem für die folgenden sozialpädagogischen Angebote und Maßnahmen:
Die Höhe des Zuschusses des Landes zu den Personalausgaben beträgt bis zu 60 Prozent. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 2 hauptberufliche Fachkräfte bei einer Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E-9 des jeweils gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Was wird mit Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED) gefördert?+
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