Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Vor allem Vorhaben auf Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie werden unterstützt.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für
Außerdem können Sie eine Förderung für Grunderwerb sowie die Errichtung und den Ausbau von Abwasseranlagen erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)
Was wird mit Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung) gefördert?+
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