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Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wenn Sie ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up sind oder sich für gemeinwohlorientiertes Unternehmertum interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Unterstützungsangebote einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesminsiertium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen:

Im Individual-Modul (Modul I) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gemäß „Social Business Initiative“ gefördert, die zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind.

Gegenstand der Förderung in Modul I sind folgende Maßnahmen:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Wer kann Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen beantragen?+
Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Was wird mit Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen gefördert?+
Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen fördert Vorhaben im Bereich Gründung, Unternehmensberatung. Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Wie beantrage ich Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen?+
Der Antrag auf Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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