Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
GKV-Spitzenverband
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
mp-versorgungsansaetze@gkv-spitzenverband.de
Wenn Sie innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Sie, wenn Sie innovative Versorgungsansätze entwickeln und erproben und dabei die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen berücksichtigen.
Im Rahmen des Modellprogramms fördert der GKV-Spitzenverband Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Wer kann Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI beantragen?+
Was wird mit Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI gefördert?+
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